Mietwohnung - Wann Raucher im Recht sind
Seit Januar gilt ein schärferes Rauchverbot in elf Bundesländern, in den meisten Privaträumen darf jedoch weiterhin gequalmt werden. Welche Regeln Mieter beachten müssen.
Mieter dürfen zuhause rauchen Raucher haben es nicht einfach: Zahlreiche Verbotsvorschriften regeln, ob und wo Zigaretten, Zigarren oder Pfeiffe erlaubt ist. Dabei stellt jedes Bundesland eigene Normen auf. Das schärfste Gesetz gilt derzeit in Bayern.
Wichtigster Rückzugspunkt für Raucher: Die eigenen vier Wände. „In der Wohnung und auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt. In Gemeinschaftsräumen, wie Treppenhaus oder Aufzug, kann es dagegen verboten werden“, sagt Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes. „Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadensersatzansprüche des Vermieters aus.“ ZUM THEMA Neue Verbote:
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Das gilt zumindest für normalen Rauchkonsum. Ob sich darauf auch Mieter berufen können, wenn sie „exzessiv“ rauchen, muss der Bundesgerichtshof am 9. Januar klären. Im Fall will ein Vermieter die Renovierungskosten ersetzt haben, weil sein Mieter – wie er sagt – so stark geraucht habe, dass sich der Geruch in die Tapeten eingefressen habe. Ob der Mieter zahlen muss, ist offen.
Wo Mieter rauchen dürfen, ist dagegen eindeutig entschieden. Was Raucher wissen sollten. Mietwohnung Die wichtigsten Urteile für Raucher Seite 1/2 Wann Raucher im Recht sindDie wichtigsten Urteile für Raucher