Jugendkriminalität: “Lange Strafen schrecken nicht”
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ZEIT online: Die Rückfallquote von jugendlichen Straftätern, die eine Gefängnisstrafe absitzen mussten, liegt bei 80 Prozent. Gegner von härteren Strafen führen diese Misserfolgsquote gerne an, um für andere Maßnahmen als Freiheitsentzug zu werben. Doch interpretieren sie diese Zahl nicht falsch? Liegt die Rückfallquote nicht womöglich deswegen so hoch, weil nur die Unbelehrbarsten in den Knast kommen, bei denen alle anderen Maßnahmen vorher versagt haben?
Andreas Behm: Völlig richtig. Ich finde es sogar eine erstaunlich hohe Erfolgsquote, wenn man sich anschaut, wer da sitzt. Das ist wirklich die Crème de la Crème unter den jugendlichen Delinquenten.
ZEIT online: Sind es tatsächlich vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund, wie es zur Zeit oft heißt?
Behm: Das kann man nicht pauschal sagen. Es sind zwei Gruppen: Straftäter mit einmaligem, aber schwerem Delikt wie Totschlag. Und solche, die einem gleichen sozialen Rahmen zugehören. Wobei es sich nicht mehr um Jugendgangs handelt – die sind schon länger out -, sondern um Jugendliche ähnlicher sozialer Herkunft, die eher im losen Verbund, mit wechselnden Partnern oder alleine Straftaten verüben. Oft kommen sie aus einem bestimmten Stadtteil. Gemein ist ihnen häufig jedoch, dass ihnen Grenzen und Perspektiven fehlen.
Wenn von Migrationshintergrund gesprochen wird, ist das auch insofern nicht vollständig zutreffend, weil die Jugendlichen oft schon in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland leben.
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ZEIT online: In der Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts wird immer gerne mit Zahlen argumentiert. Die einen betonen, dass die Jugendkriminalität zurückgeht, die anderen, dass die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen steigt. Was stimmt?
Behm: Die Statistiken sind sehr schwer interpretierbar. Die Kriminalität schwankt stark regional. Außerdem kommen wesentlich mehr Delikte zur Anzeige – zum Beispiel wird heute ein Raub mit geringer Beute viel eher angezeigt als früher. Das gleiche gilt für Gewalt unter Jugendlichen – das hat früher schlicht kaum einer gemeldet.
ZEIT online: Immerhin sind sich alle einig, dass man kriminelle Karrieren frühzeitig unterbrechen sollte. Was kann die Justiz dafür tun?
Behm: Sie sollte zeitnah handeln. Sicher, Verfahren dauern ihre Zeit und man braucht auch Zeit für Beobachtung und Gutachten. Aber oft werden die Jugendlichen lawinenartig straffällig – da begehen sie innerhalb von zwei, drei Wochen zig Delikte. Besonders hier ist schnelles Handeln wichtig. In Berlin-Neukölln gibt es ein Projekt, in dem Richter und Staatsanwälte öfter und gemeinsam am Ort sind, um die Fälle schneller zu bearbeiten. Das ist natürlich sehr personalaufwendig.
ZEIT online: Was müsste noch geändert werden?
Behm: Vor allem wäre es wünschenswert, dass für einen Jugendlichen immer die gleiche Person zuständig ist. Nicht nur im Gericht, sondern auch bei der Polizei, damit man den Menschen kennt und besser beurteilen kann. Bislang gibt es oft divergierende Zuständigkeiten, zum Beispiel weil die Delikte in unterschiedliche Dezernatszuständigkeiten fallen. Zumindest was die Intensivtäter mit mehr als zehn Delikten und die Schwellentäter mit ca. fünf bis zehn Delikten angeht, sollte diese Konstanz gewährleistet sein.
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